Stand der Technik → Rechtssicherheit | Rechtsanspruch auf Genehmigung |
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Immissionsschutz:
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Behördenmanagement |
Für
viele Industrieunternehmen nimmt das Thema „Immissionsschutz“ einen
immer höheren Stellenwert ein. Daraus ergeben sich erhöhte technische
und organisatorische
Anforderungen an die Anlagenstandorte, die Genehmigungspraxis und die
Überwachung - und ist damit auch ein
entscheidendes Kriterium entlang Ihrer Wertschöpfungskette. Den immissionsschutzrechtlichen Rahmen gibt u.a. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Störfall-Verordnung (StörfallVO) vor. Mit unserem professionellen Behördenmanagement schaffen wir für Ihren Anlagenstandort Rechtssicherheit und damit einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. |
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Genehmigungs-
und Anzeigeverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) |
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind ein wichtiger Standortfaktor für Ihr Unternehmen mit Umweltauswirkungen und müssen daher zügig und transparent abgewickelt werden. Damit Sie diese Hürde professionell überwinden können, bieten wir Ihnen folgende Leistung zur Erbringung eines Genehmigungsantrags gemäß BImSchG an:
→ Genehmigungsanträge
und Anzeigedokumente gemäß BImSchG → Erstellung der
notwendigen Antragsformulare → Verfahrenstransparenz durch intensives Behördenmanagement → Prüfung des Genehmigungsbescheides
Die Ergebnisse der durchgeführten
Genehmigungs- oder
Anzeigeverfahren schaffen für Ihren
Anlagenstandort Rechtssicherheit und
damit einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Sie erhalten
damit Planungssicherheit über Ihre Standortentwicklungsmaßnahmen, was
zum
Werterhalt bzw. zur Wertsteigerung beiträgt. |
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Genehmigungsverfahren
mit Beteiligung der Öffentlichkeit |
In
vielen Genehmigungsverfahren wird zudem immer häufiger die
Öffentlichkeit beteiligt, indem das Vorhaben bekannt gemacht, die
Antragsunterlagen zu Ihrem Vorhaben öffentlich ausgelegt und
anschließend in einem Erörterungstermin die Bedenken gegen das Vorhaben
öffentlich erörtert werden. Wir begleiten Sie komplett durch alle Verfahrensschritte bis zum Erhalt eines rechtskräftigen Genehmigungsbescheides. |
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) |
Bei
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird häufig
zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Die UVP
ist ein gesetzlich geregeltes, systematisches Prüfungsverfahren im
Vorfeld Ihrer Anlagenveränderung. Gegenstand der UVP ist die Ermittlung, Beschreibung und - erforderlichenfalls - Beurteilung der Auswirkungen Ihrer Anlagenveränderung auf die einzelnen Umweltrelevanten Punkte einschließlich der Wechselwirkungen. Wir bieten Ihnen die Erstellung einer Stellungnahme zu der Umweltverträglichkeitsprüfung in der die Fragen: → der Anlagensicherheit, → der Luftreinhaltung, → der Lärmbekämpfung, → dem Erschütterungsschutz, → dem Naturschutz und → dem Wasserhaushalt, analysiert und bewertet werden. |
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Scoping |
Je
nach Vorhaben wird ein „Scoping“ für Ihren Anlagenstandort
durchgeführt und die vom Vorhabenträger voraussichtlich beizubringenden
Unterlagen abgestimmt. Hierzu ist es wichtig, zu Beginn des Scoping-Termins die Belastungsparameter festzulegen. Es sollte möglichst frühzeitig entschieden werden, mit welchen Größen die Auswirkungen der geplanten Anlage beschrieben werden können und sollen. Wir erstellen wir für sie eine aussagekräftige Scoping-Dokumentation in der generell die zu erwartenden Umweltbeeinträchtigungen im Normalbetrieb und im nicht bestimmungsgemäßen Betrieb bzw. dem Störfall beschrieben sind. |
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Erlaubnisverfahren nach § 13 BetrSichV |
Montage,
Installation, Betrieb, wesentliche
Veränderung und Änderungen
der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit Ihrer Anlage
beeinflussen, bedürfen der Erlaubnis. Abhängig
von dem Gefahrenpotential schreibt die BetrSichV z.B. für Tankstellen
oder Füllanlagen einen Erlaubnisvorbehalt
vor.
Damit Sie diese Hürde professionell überwinden können, bieten wir Ihnen folgende Leistung zur Erbringung eines Erlaubnisantrages gemäß BetrSichV an:
→ Erlaubnisantrag gemäß
BetrSichV → Erstellung der notwendigen
Erlaubnisformulare → Verfahrenstransparenz durch intensives Behördenmanagement → Prüfung des Erlaubnisbescheides Wir begleiten Sie komplett durch alle
Verfahrensschritte bis zum Erhalt
eines rechtskräftigen Erlaubnisbescheides. |
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Alarm- und Gefahrenabwehrplan |
Der
interne Alarm- und Gefahrenabwehrplan
beschreibt die für den Gefahrenfall vorgesehenen Maßnahmen zur
Begrenzung der Unfallfolgen und zur Warnung der Beschäftigten sowie der
Nachbarschaft.
Insbesondere enthält er den Alarmierungsplan und Angaben zu den verantwortlichen Personen bzw. Funktionen. Die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne müssen mindestens alle drei Jahre überprüft und erprobt werden. Wir
bieten
Ihnen die Leistung zur Erstellung eines internen Alarm- und
Gefahrenabwehrplanes gemäß Anhang IV der Störfall-Verordnung an. |
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Sicherheitsbericht |
Im
Sicherheitsbericht legt der Betreiber dar, dass er die für seinen
Betriebsbereich relevanten Gefahrenquellen analysiert und die
entsprechenden Maßnahmen getroffen hat. Wesentliche Bestandteile des Sicherheitsberichtes sind die Dokumentation der systematischen Gefahrenanalyse, die Störfallauswirkungsbetrachtungen und die Beschreibung des Sicherheitsmanagementsystems in Ihrem Unternehmen. Mindestens alle 5 Jahre oder bei bestimmten Anlässen hat der Betreiber ihn zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Wir bieten
Ihnen die Leistung zur Erstellung eines Sicherheitsberichtes gemäß |
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Konzept
zur Verhinderung von Störfällen |
Der Stand der Sicherheitstechnik ist
gekennzeichnet durch den Entwicklungsstand fortschrittlicher Maßnahmen
zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen. Weil gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse zu einer ständigen Weiterentwicklung führen, ist der Stand der Sicherheitstechnik dynamisch und deshalb im Einzelfall für Ihren Anlagenbereich festzustellen. Wir bieten Ihnen die Leistung zur Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen gemäß Anhang II der Störfall-Verordnung an. |
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Abwasser |
Abwasser in Ihrem Unternehmen besteht aus
Schmutzwasser und
Niederschlagswasser. Schmutzwasser entsteht im Allgemeinen, wenn
Wasser
durch menschliche Einwirkung in seiner Zusammensetzung und seinen
Eigenschaften verändert wird. Die Abwasserwirtschaft umfasst sowohl
technisch wie auch rechtlich die Bereiche der
Abwasserbeseitigungspflicht, die Abwassereinleitungen sowie die
Kanalisationsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen. Wir bieten Ihnen die Leistung zur Erstellung von Anträgen in Bezug auf Abwassereinleitungen, Abwasserbehandlungsanlagen, Kanalisationsanlagen und die Konzeptentwicklung zur Abwasserreinigung und -vermeidung an. |
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Umweltinspektionen |
Die
Bezirksregierung ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung
potenziell besonders umweltgefährdender Industrieanlagen, die einer
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedürfen. Die Überwachungsaufgaben umfassen in diesem
Zusammenhang u.a.: → regelmäßige Inspektionen
gemäß BImSchG → regelmäßige Inspektionen
gemäß Störfallverordnung → Inspektionen aus
Anlass von Betriebsstörungen und Unfällen → Inspektionen aus Anlass von
Nachbarbeschwerden → Prüfung von
Konzepten zur Verhinderung von Störfällen → Prüfung von
Sicherheitsberichten → Prüfungen von
Emissionserklärungen → Prüfung von Emissionsmessberichten
Ihre umweltgefährdenden Anlagen werden danach regelmäßig nach einheitlichen Qualitätsstandards überwacht. Dazu werden Inspektionspläne mit Überwachungsintervallen aufgestellt. Die Umweltbehörden sind verpflichtet, nach jeder Vor-Ort-Inspektion in Ihrem Betrieb, einen Bericht zu erstellen und der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Inspektion zugänglich zu machen. Wir bieten Ihnen die notwendige Kompetenz, um Sie bei den Vor-Ort-Inspektionen zu begleiten und unterstützen sie bei der Beseitigung von Defiziten auf Ihrem Anlagenstandort. |
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Gewässerschutz AwSV-Anlagen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
Die Pflichten eines Betreibers zum Betrieb
einer
Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind u.a.:
→ erforderliche Genehmigungen
zur Errichtung und zum Betrieb → Eignungsfeststellung (§ 63 Abs.1 Satz 1 WHG) → Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen → Anlagenbeschreibung gemäß TRwS 779 → Anlagenüberwachung → Betriebsanweisung → Instandhaltungsplan → Alarmplan Wir bieten
Ihnen die Leistung zur Erbringung der notwendigen Betreiberpflichten
gemäß VAwS an. |